Extra Schutzimpfungen bei der BKK RWE

Für ihre Kunden übernimmt die BKK RWE nicht nur sämtliche gesetzlichen Impfungen, sondern auch eine Reihe weiterer ärztlich empfohlener Schutzimpfungen, die normalerweise als Privatleistungen abgerechnet werden – auch vor Auslandsreisen.
Einheitlich tragen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Impfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie (Empfehlungen des Robert Koch-Instituts). Darunter fällt z. B. auch die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren. Diese werden direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Die BKK RWE übernimmt darüber hinaus weitere ärztlich empfohlene Schutzimpfungen. Die Kosten werden nur dann nicht übernommen, wenn der Arbeitgeber die Impfungen unentgeltlich anbietet oder die Durchführung der Impfung in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.
Die BKK RWE erstattet ihren Versicherten z. B. auch die Grippeschutzimpfung unter 60 Jahren. Auch bei privaten Auslandsreisen erstatten wir über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten auch für folgende ärztlich empfohlene Schutzimpfungen (bitte reichen Sie uns dazu die Rechnung im Original ein):
- Typhus
- Japanische Enzephalitis
- Gelbfieber
- Cholera
- Hepatitis A + B
- Meningokokken-Meningitis
- Polio
- Tetanus
- Tollwut
- Poliomyelitis
- Diphtherie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Damit möchten wir Ihnen in jeder Lebenslage den optimalen Schutz entsprechend den aktuellen medizinischen Standards ermöglichen, nach unserem Motto: Wir sind für Sie da.
Hier finden Sie reisemedizinische Informationen zu allen wichtigen Urlaubsländern: www.crm.de