Wer kann Mitglied der BKK RWE werden?

  • Arbeitnehmer/innen, die in den Trägerunternehmen der BKK RWE beschäftigt sind. Dazu gehören folgende Gesellschaften: RWE AG, RWE Consulting GmbH, RWE Dea AG, RWE Deutschland AG, RWE Vertrieb AG, RWE Innogy GmbH, RWE Power AG, Kernkraftwerke-Lippe-Ems GmbH, RWE Service GmbH, RWE IT GmbH, RWE Supply & Trading GmbH, RWE Fuel Cells GmbH (Bereich EZ-D), Amprion GmbH, Lechwerke AG, LEW Netzservice GmbH (LNS), LEW Service & Consulting GmbH (LSC), LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Bayerische Elektrizitätswerke GmbH, Süwag Energie AG, SAG GmbH, Thyssengas GmbH, Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Süwag Netz GmbH, Süwag Kundenservice GmbH, Süwag Netzservice GmbH, RWE Effizienz GmbH, RWE Technology GmbH, RWE Gasspeicher GmbH, RWE Energiedienstleistungen GmbH, RWE Gastronomie GmbH.
  • Bezieher einer gesetzlichen Rente, wenn sie früher in einem Trägerunternehmen der BKK RWE beschäftigt waren.
  • Ehepartner der BKK RWE-Mitglieder, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. als Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose).
  • Ehepartner oder Kinder der BKK RWE-Mitglieder, die bei der BKK RWE familienversichert sind und eine Beschäftigung aufnehmen oder anderweitig versicherungspflichtig werden (z. B. als Student).

Einmal Mitglied, immer Mitglied

Wer einmal Mitglied der BKK RWE ist, kann dies grundsätzlich ein Leben lang bleiben. Das gilt z. B. auch dann, wenn ein BKK RWE-Mitglied aus dem BKK-Trägerunternehmen ausscheidet und außerhalb des RWE-Konzerns eine neue Beschäftigung aufnimmt oder in die Selbstständigkeit geht. Das sollten Sie beim Wechsel zur BKK RWE beachten.

Kündigungsfrist

Wenn Sie zurzeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und zum beitrittsberechtigten Personenkreis der BKK RWE gehören, können Sie Ihre aktuelle Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten kündigen.

Die Kündigungsfrist ist grundsätzlich auch einzuhalten, wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen (Arbeitgeberwechsel). Waren Sie zuletzt nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie die BKK RWE ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist als neue Krankenkasse wählen. Das gilt z. B.
für Auszubildende, die vor Beginn ihrer Berufsausbildung über einen Elternteil familienversichert waren. In jedem Fall ist aber eine etwaige Bindungsfrist gegenüber Ihrer bisherigen Krankenkasse zu beachten.

BindungsfristJede getroffene Wahlentscheidung löst eine Bindungsfrist von 18 Monaten an die gewählte Krankenkasse aus. Vor Ablauf der Bindungsfrist können Sie grundsätzlich kein erneutes Wahlrecht ausüben.

Sonderkündigungsrecht

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag, erhöht sie den Zusatzbeitrag oder verringert sie die Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. 

Wahltarife

Nehmen Sie einen Wahltarif in Anspruch, können sich für Sie hierdurch Auswirkungen auf den Zeitpunkt eines möglichen Krankenkassenwechsels ergeben. Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Krankenkasse, ob mit dem Wahltarif besondere Bindungsfristen oder Einschränkungen des Sonderkündigungsrechts verbunden sind.

Mitgliedsbescheinigung

Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme eine Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse. Wechseln Sie während einer laufenden Beschäftigung die Krankenkasse, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Die Kündigung gegenüber der abgewählten Krankenkasse wird erst dadurch rechtswirksam. Ihr Arbeitgeber erhält die Mitgliedsbescheinigung direkt von uns.

Kündigungsbestätigung

Die abgewählte Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Bitte übersenden Sie uns diese zusammen mit Ihrer BKK RWE-Anmeldung. Eine Kündigungsbestätigung ist nicht nötig, wenn Sie zuletzt nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Laufende Leistungen

Wechseln Sie während einer laufenden Leistung (z. B. kieferorthopädische Behandlung) die Krankenkasse, übernimmt die BKK RWE die Kosten dieser Behandlung lückenlos weiter.

Familienversicherung

Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder eines Mitglieds können beitragsfrei mitversichert werden. Für weitere Infos, bitte klicken...

Unsere Service-Nr.: 0180/222 3009
(nur 6 Cent pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunk)

Bei Bedarf erreichen Sie Ihre Ansprechpartner auch mit direkter Durchwahl.

application/pdf BKK RWE Beitrittserklärung (150,8 kB)