Lohnfortzahlungsversicherung
Die Umlagebeiträge sind von Ihnen zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei uns einzuzahlen. Es gelten die folgenden Beitragssätze:
| U 1 | 1,5 % 2,1 % 3,5 % |
ermäßigter Beitragssatz (Erstattung 50 %) allgemeiner Beitragssatz (Erstattung 60 %) erhöhter Beitragssatz (Erstattung 80 %) |
| U 2 | 0,16 % | Erstattung 100 %, bei Beschäftigungsverboten zzgl. 20 % für die Arbeitgeber-Beitragsanteile. |
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Umlage 1 (U 1) - Aufwendungen bei Krankheit
Die U 1 bieten wir Ihnen über den BKK Landesverband Ost an. Für Ihre Erstattungsanträge und Rückfragen gelten die folgenden Kontaktdaten:
BKK Landesverband Ost
Arbeitgeberversicherung
Olvenstedter Chaussee 126
39130 Magdeburg
Hotline: 01801 / 255 539 (max. 14 Cent pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunk)
Email: info@bkk-lfz.de
Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Internet unter www.bkk-lfz.de.
Umlage 2 (U 2) - Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Erstattet wird das fortgezahlte Arbeitsentgelt zu 100 %. Hinzu kommen bei Beschäftigungsverboten pauschal 20 % für die Beitragsanteile des Arbeitgebers. Ihre Erstattungsanträge werden von uns an die BKK BMW zur Bearbeitung weitergeleitet. Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Minijobs
Die Umlageversicherung für geringfügig Beschäftigte erfolgt durch die Bundesknappschaft (www.minijob-zentrale.de).
