Leistungen der BKK RWE von A-Z
Wir übernehmen die Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden – und zwar für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen – bei freier Auswahl unter allen Vertragsärzten und zeitlich unbegrenzt. Vor Behandlungsbeginn einfach Ihre BKK RWE-Versichertenkarte vorlegen. Als gesetzliche Zuzahlung muss vor jedem Arztbesuch in einem Quartal eine Praxisgebühr von 10 € entrichtet werden. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Arztbesuche aufgrund von Überweisungen sowie Gesundheitsuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge und Schutzimpfungen sind davon ausgenommen!
Sie suchen noch einen Arzt oder Zahnarzt in Ihrer Nähe? Der BKK ArztFinder unterstützt Sie dabei eine Praxis nach Ihren Wünschen zu finden.
Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir zur Behandlung erforderliche Medikamente und Verbandmittel. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, allerdings nie mehr als die Kosten des Mittels. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung befreit.
Seit 01.12.2007 kostenlos für alle Versicherten der BKK RWE!
Seit dem 01.12.2007 bietet die BKK RWE allen Versicherten als besonderen Service eine weltweit gültige Auslandsreise-Krankenversicherung - und das für Sie völlig kostenfrei. Ohne Antragstellung besteht für Sie Krankenversicherungsschutz für medizinisch notwendige Heilbehandlungen während privater Auslandsreisen - für die ersten sechs Wochen einer Urlaubsreise bzw. für die ersten zwei Wochen einer Dienstreise.
Mehr Info´s unter: Versicherungsschutz im Urlaub
Wir beraten Sie nicht nur im Rahmen der Krankenversicherung, sondern auch in vielen anderen sozialen Bereichen. Sprechen Sie uns an!
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und für schwer sehbeeinträchtigte Versicherte übernehmen wir die Kosten für augenärztlich verordnete Brillengläser bei vertragsgemäßer Ausführung in Höhe der vereinbarten Festbeträge. Brillenfassungen gehören nicht zum Leistungsumfang. Bei Bedarf bezahlen wir für Kinder und Jugendliche auch Mehrstärkengläser und – unter besonderen Voraussetzungen – Kontaktlinsen und Kunststoffgläser. Bei Kindern sind aus Sicherheitsgründen immer Kunststoffgläser zu empfehlen und werden natürlich auch von uns bezahlt.
Anspruch auf neue Brillengläser besteht nur, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. Diese Einschränkung gilt nicht für Kinder bis 14 Jahren.
Die BKK RWE bietet jetzt einen zusätzlichen Augencheck für Diabetiker an. Neben den gewohnten Augenuntersuchungen können Diabetiker zweimal jährlich den sogenannten „ExtraCheck Diabetes Auge“ machen. Dabei muss lediglich ein Abstand von drei Monaten zwischen den beiden jährlichen Untersuchungen berücksichtigt werden.
Voraussetzung für den ExtraCheck Diabetes Auge
Teilnehmen können alle BKK RWE-Versicherten, bei denen ein dringender Verdacht auf eine diabetische Netzhauterkrankung besteht oder die bereits an einer solchen Retinopathie leiden.
Beschreibung der Untersuchung
Der Augenarzt untersucht mithilfe eines Instruments, das sich Ophthalmoskop nennt, die Netzhaut und die anderen Strukturen des Augenhintergrundes. Das Instrument kann man sich als eine Art Lupe vorstellen, mit deren Hilfe der Arzt die feinen Strukturen der Blutgefäße, Aussackungen, Blutungen, Schwellungen und Ablagerungen feststellen kann. So kann er auf einen Blick ermitteln, ob eine diabetische Netzhauterkrankung vorliegt. Es ist sogar möglich das Untersuchungsergebnis mit einer Kamera zu dokumentieren, um so Vergleichsmöglichkeiten für spätere Untersuchungen zu haben.
Wo kann ich den ExtraCheck Diabetes Auge machen?
Alle teilnehmenden Augenärzte finden Sie hier (PDF-Liste).
Einen wesentlichen Beitrag zum Schutz Ihrer Augen leisten Sie, indem Sie auf eine dauerhaft optimale Blutzuckereinstellung achten, das Rauchen aufgeben und regelmäßig an den augenärztlichen und auch anderen für Diabetiker wichtigen Kontrolluntersuchungen teilnehmen!
Wir übernehmen die Kosten
- für die Hin- und Rückfahrt bei stationärem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
- für Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch wenn sich keine stationäre Behandlung anschließt)
- für Krankentransporte, wenn aus medizinischen Gründen der Einsatz eines Krankentransportwagens erforderlich ist
- für Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Dabei sieht der Gesetzgeber eine Selbstbeteiligung von 10 % der Fahrkosten vor, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei Rehabilitationsleistungen gilt diese Regelung nicht.
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung dürfen wir nur in besonderen Ausnahmen nach vorheriger Genehmigung übernehmen. Wir beraten Sie gerne.
Wir übernehmen die Kosten der häuslichen Krankenpflege, wenn Krankenhausbehandlung zwar notwendig, aber nicht ausführbar ist oder wenn die Notwendigkeit dadurch entfällt. Häusliche Krankenpflege kann auch zur Unterstützung der ambulanten ärztlichen Behandlung dienen, wenn keine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Hilfeleistungen. Hinzu kommen im Einzelfall die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr, sowie 10 € pro ärztliche Verordnung.
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn es ihnen wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts oder wegen einer schweren Erkrankung nicht möglich ist, den Haushalt weiterzuführen. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann. Grundsätzlich können wir Ihnen eine Fachkraft stellen oder vermitteln. Ist dies nicht möglich oder wünschen Sie eine Person Ihres besonderen Vertrauens, dann erstatten wir Ihnen die Kosten für eine von Ihnen eingesetzte Pflegeperson in angemessener Höhe. Die Eigenbeteiligung für Haushaltshilfe beträgt je Kalendertag 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie Massagen, Bädern oder Krankengymnastik übernimmt Ihre BKK RWE die notwendigen Kosten bis auf die gesetzliche Selbstbeteiligung von 10 % je einzelner Leistung zuzüglich eines Betrages von 10 € je Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.
Hilfsmittel gleichen eine körperliche Behinderung aus, lindern sie oder beugen ihr vor (z. B. Prothesen, Krankenfahrstühle, orthopädische Schuhe). Vor der Bestellung oder Anfertigung des Hilfsmittels benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Für diese Leistung ist ebenfalls eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Sie beträgt 10 % des Endpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten je Packung, höchstens jedoch 10 € für den Monatsbedarf je Indikation.
Bei der stationären Versorgung eines Schwerkranken in einem Hospiz übernehmen wir die Kosten.
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und mitversicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Voraussetzung ist ferner, dass eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für jedes Kind besteht ein Anspruch von längstens 10 Arbeitstagen, für alleinerziehende Versicherte von 20 Arbeitstagen.
Bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall zahlt Ihre BKK RWE – ggf. nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung – das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Von diesem Betrag müssen dann im Regelfall noch die gesetzlichen (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld aber befreit! Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt ist.
Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist, übernehmen wir – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen – die Kosten für ärztliche Behandlung, operative Leistungen, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus, zeitlich unbegrenzt. Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 € pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind davon befreit.
Sie suchen noch eine für Ihre Bedürfnisse passende Klinik? Dann nutzen Sie doch unser Suchportal. Der BKK KlinikFinder unterstützt Sie dabei, ein Krankenhaus nach Ihren Wünschen zu finden! Die hierzu verwendete Datenbasis sind die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die entsprechend der gültigen Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt wurden.
Jede/r BKK RWE-Versicherte (auch die mitversicherten Angehörigen) erhält unsere praktische Krankenversichertenkarte. Einfach beim Arzt- bzw. Zahnarztbesuch vorlegen! Dies gilt im Übrigen auch für die üblichen Vorsorgeuntersuchungen.
Ende 2011 hat die Einführung der fälschungssicheren elektronischen Gesundheitskarte begonnen, auf der u. a. die persönlichen Gesundheitsdaten, insbesondere die wichtigsten Daten zur Notfallversorgung, gespeichert werden können. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
- Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten – beginnend mit der Entbindung – die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und (Klein-)Kinder bis 5 Jahren in Anspruch genommen werden. Neu sind der „Kindergartencheck“ U7a und der Grundschulcheck U10 (Kinder von 7 bis 8 Jahren – in einigen Bundesländern). Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3.–4. bzw. 5.–6. Lebensjahr. Besonders wichtig ist auch die „Jugend-Gesundheitsuntersuchung“ J1 zwischen 12 und 13 Jahren.
- Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren haben in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Erwachsene ab 18 einmal jährlich).
- Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahren haben Anspruch auf jährlich eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung.
- Ab 35 Jahren haben Sie alle zwei Jahre kostenlos die Möglichkeit, einen Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen. Dabei wird z. B. überprüft, ob Diabetes, Herz- Kreislauf- oder Nieren-Erkrankungen vorliegen oder Risikofaktoren vorhanden sind. Außerdem hat jeder Erwachsene ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch darauf, möglichst im Zusammenhang mit dem Check-up seine Haut gründlich untersuchen zu lassen.
- Alle Versicherten ab 50 Jahren können kostenlos an unserem Vorsorgeprogramm zur Früherkennung von Darmkrebs teilnehmen.
- Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben Anspruch auf eine Früherkennungs-Mammografie der Brust. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.ein-teil-von-mir.de.
- Ab 55 Jahren können Sie sich für eine Spiegelung des Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren entscheiden oder alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung durchführen lassen.
- Wir übernehmen die Kosten für alle im Inland üblichen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z. B. Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Wundstarrkrampf und Grippe, außerdem die wichtigsten Impfungen bei Auslandsreisen.
- Über diese Vorsorgeangebote hinaus bieten wir Ihnen zahlreiche Broschüren, Ratgeber und sonstige Informationen rund um die Gesundheit an. Wir stellen für Sie auch gerne den Kontakt zu Selbsthilfegruppen her.
Bei allen Fragen zur Gesundheitsvorsorge beraten wir Sie gerne!
Kuren können helfen, drohende Erkrankungen oder Fehlentwicklungen (vor allem bei Kindern) zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Sie zeigen auch Wege zu einer gesünderen Lebensweise. Wenn die bisherige Behandlung am Wohnort nicht ausreicht und Ihr Arzt eine Kur für erforderlich hält, unterstützen wir Sie gerne. Allerdings: Für reine Erholungsaufenthalte ohne gezielte Kurmaßnahmen dürfen wir keine Kosten übernehmen oder Zuschüsse zahlen. Eine Kur ist kein Urlaub, sondern eine besondere Gesundheitsmaßnahme, an deren Erfolg Sie aktiv Mitarbeiten. Bei stationären Rehabilitationskuren trägt grundsätzlich der Rentenversicherungsträger die Kosten. Wir beraten Sie gerne.
Ambulante Kuren
wir die Kosten für:
- kurärztliche Behandlung
- Kurmittel (Bäder, Massagen etc.).
Außerdem erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten von täglich 13 € (21 € bei chronisch kranken Kindern). Diese Kosten weisen Sie durch die Abrechnung des Hotels oder der Pension nach. Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen Sie einen gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil von 10 % der Kosten, für Kurmittel zusätzlich 10 € pro ärztlicher Verordnung.
Kinderkuren
Kuren für Kinder bezahlen wir voll. Bei Kindern bis zu acht Jahren fährt auch die Mutter oder der Vater auf unsere Kosten mit. Sie können dann im Rahmen der Möglichkeiten selbst an den Angeboten teilnehmen.
Kuren für Mütter und Väter
Kuren in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einem gleichwertigen Haus bezahlen wir in voller Höhe; lediglich 10 € sind kalendertäglich von Ihnen zu tragen.
Stationäre Kuren
Reicht eine ambulante Kur nicht aus oder sprechen andere Gründe dagegen, wird die Kur stationär in einer Klinik durchgeführt. Wir übernehmen die Kosten für:
- ärztliche BehandlungKurmittel (Bäder, Massagen etc.)
- Kurtaxe
- Unterkunft, Verpflegung
- Fahrkosten – bei Vorsorgekuren beträgt die Zuzahlung 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen Sie einen gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil von 10 € pro Tag.
Bei stationären Rehabilitationskuren im Rahmen einer sogenannten „Anschlussrehabilitation“ und bei besonderen Indikationen ist Ihre Kostenbeteiligung auf maximal 28 Tage begrenzt.
- genießen Sie während der Elternzeit im Regelfall weiter den vollen Schutz Ihrer BKK RWE – und das beitragsfrei!
- schöpfen wir bei Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) den zulässigen Rahmen voll aus und übernehmen drei Behandlungsversuche, wobei ein gesetzlicher Eigenanteil in Höhe von 50 % übernommen werden muss.
Alle Mitglieder der BKK RWE sind automatisch auch pflegeversichert. Für Ehegatten und Kinder der Versicherten besteht wie bei der Krankenversicherung eine kostenfreie Familienversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die entsprechende Beurteilung wird durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorgenommen. Danach erfolgt eine Zuordnung zu einer Pflegestufe:
Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige
Pflegstufe II: Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
Der Pflegebedürftige kann zwischen Sach- und Geldleistung wählen. Auch eine Kombination von beidem ist möglich.
Im Rahmen unserer Präventionsangebote haben Sie vielfältige Möglichkeiten. Fehlernährung, Bewegungsmangel und Suchtgefahren gehören zu unserem Alltag. Die BKK RWE unterstützt deshalb Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. So können Sie z. B. jedes Jahr zwei Gesundheitskurse belegen und erhalten bei regelmäßiger Teilnahme die vollen erstattungsfähigen Kosten zurück – und das jährlich bis zu 320 €. Dabei müssen Sie beachten, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht dieselben KUrse mit demselben thematischen Schwerpunkt belegt werden können.
Die Gesundheitskurse müssen sich auf einen der folgenden Bereiche beziehen:
- Bewegung
- Stressbewältigung/Entspannung
- Ernährung
- Suchtprävention.
Damit wir uns an den Kosten beteiligen können, müssen bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllt sein. Dadurch wird eine hohe Qualität der Kurse gewährleistet. Hierzu zählt u. a. eine Mindestqualifikation der Kursleiter.
Mit unserer Präventionsdatenbank „easy“ informieren wir Sie ausführlich über die Erstattungsmöglichkeiten und Kurse, die in Ihrer Nähe angeboten werden. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und selektieren Sie das Kursthema, z. B. Ernährung. Die Datenbank zeigt Ihnen alle für Sie geeigneten Kurse (mit Startterminen, Kurskosten, Ansprechpartner) in Ihrem Wohn- oder Arbeitsgebiet an. Aus dieser Liste können Sie dann das passende Angebot auswählen und sich zum Kurs Ihrer Wahl direkt beim Anbieter anmelden. Nutzen Sie die "easy"-Kursdatenbank und tun Sie Ihrem Körper was Gutes - "it´s so easy"! Hier finden Sie die Datenbank
Alle Kurse in der Datenbank entsprechen den Qualitätskriterien, nach denen die BKK RWE die Prävention bezuschussen darf. Wenn Sie mit Ihrer Teilnahmebescheinigung und der Quittung über die Kursgebühr nachweisen, dass Sie mindestens an 80 Prozent der Kurstermine anwesend waren, übernimmt die BKK RWE die vollen erstattungsfähigen Kosten für zwei Gesundheitskurse – und das bei jährlich bis zu 320 €.
Sollten für einen speziellen Bereich in Deutschland oder zu einem besonderen Themengebiet einmal keine Kurse in der Datenbank aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle.
Alternativ zu zwei Gesundheitskursen können Sie auch an einer Aktivwoche teilnehmen. Von der Nordseeinsel Wangerooge bis Bad Reichenhall in den Alpen: Die bundesweit einzigartige Gesundheitsidee wird in 61 Kurorten eingesetzt. Es wird gewandert, geradelt, geschwommen, entspannt und meditiert. Die BKK RWE bezahlt Ihnen jedes Jahr eine im aktuellen Programmheft „Aktivwoche“ angebotene Präventionsmaßnahme.
Ist Ihnen eine ganze Woche zu lang? Dann entscheiden Sie sich doch für „Well-Aktiv“. Dieses viertägige Gesundheitsprogramm widmet sich den Themen Bewegung, Entspannung und Ernährung und bietet Ihnen Präventionsmaßnahmen dazu an. Lediglich die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung
tragen Sie – den Rest übernehmen wir.
- Hinweis für Präventionskursanbieter: Die Datenbank wurde vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen entwickelt. Alle Kursanbieter haben die Möglichkeit, ihre Kursangebote dort einstellen und zertifizieren zu lassen. Wenn Sie sich über die zu erfüllenden Qualitätskriterien informieren möchten, nutzen Sie bitte die Internetseite www.bkk-praeventionskurse.de
- Hinweis für Ärzte/Rehabilitationskliniken/Therapeuten: Sie können mittels dieser Datenbank im ärztlichen Beratungsgespräch Ihrem Patienten selbst die von Ihnen empfohlenen Kurse heraussuchen oder Ihrem Patienten den Hinweis geben, dass diese Datenbank über die Homepage der BKK RWE aufrufbar ist. Die BKK RWE hat mit dieser Möglichkeit, dem Patienten konkrete Präventionsangebote nennen zu können, eine nahtlose Verknüpfung von ärztlicher Beratung und aktiver Prävention geschaffen.
Hier können Sie das Formular zur Teilnahmebescheinigung für Präventionskurse herunterladen.
Übrigens: Wir erstatten auch die Kosten für qualitätsgesicherte Präventionskurse in Ihrer Nähe, die nicht in der Datenbank aufgeführt sind. Hier finden Sie alle Voraussetzungen.
Wer als freiwilliges Mitglied einer BKK zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, sollte sich vorher von uns über die möglicherweise weit reichenden finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen dieses Schrittes informieren lassen. Denn grundsätzlich gilt: Einmal privat, immer privat! Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in aller Regel nicht mehr möglich, und der Wechsel in die PKV ist dann schnell bereut. So gibt es bei der "Privaten" z. B. keine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen.
Versicherte der BKK RWE können direkt einen zugelassenen Psychotherapeuten aufsuchen. Wir beraten Sie gerne.
Alle Versicherten der BKK RWE erhalten eine zeitlich unbegrenzte, kostenlose Zahnbehandlung per Krankenversichertenkarte. Wir übernehmen dabei nicht nur die Kosten im akuten Beschwerdefall, sondern auch für vorbeugende Behandlungen bzw. Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige Parodontosebehandlung. In medizinisch notwendigen Fällen können wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch die Behandlung einer Kieferoder Zahnfehlstellung übernehmen, wenn uns zuvor ein Behandlungsplan des Vertragszahnarztes vorgelegt wurde. Auch bei zahnärztlicher Behandlung ist eine Zuzahlung von 10 € je Quartal gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahme: Zahnärztliche Bonusbehandlungen sowie die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind zuzahlungsfrei!
Bei Zahnersatz beträgt unser Festzuschuss 50 % der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Ihre Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne sind uns dabei bares Geld wert: Unser Zuschuss erhöht sich um 20 %, wenn während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen wurden. Können die Vorsorgeuntersuchungen sogar für die letzten zehn Jahre lückenlos in Ihrem Bonusheft (beim Zahnarzt erhältlich) nachgewiesen werden, erhöht sich unser Zuschuss um weitere 10 %! In diesem Fall beträgt Ihre Selbstbeteiligung an den Kosten der Regelversorgung nur noch 35 %. In finanziellen Härtefällen können wir den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen. "Zahnersatz zum Nulltarif" erhalten sie auch über unser gleichnamiges Programm (s. u.).
Vor Beginn einer Behandlung erstellt der Zahnarzt für Sie kostenfrei einen Heil- und Kostenplan, der - in Ihrem Interesse! - von uns vor Behandlungsbeginn geprüft und genehmigt wird.
Auktionsportal für Zahnersatz - sparen Sie am Preis und nicht an der Qualität!
Die Kosten für Zahnersatz können sehr hoch werden. Die BKK RWE bietet Ihnen die Möglichkeit des Preisvergleichs, mit dem Sie bares Geld sparen können.
Auf dem Marktplatz für Zahnarztleistungen www.2te-ZahnarztMeinung.de können BKK RWE-Versicherte ihren Heil- und Kostenplan (HKP) für Zahnersatz einstellen und Zahnärzte aus der jeweiligen Stadt/Region bieten darauf. Diese neue Art der Internetauktion macht erstmalig den direkten Vergleich zwischen Zahnärzten möglich.
Ohne ins Ausland fahren zu müssen, können Patienten im Schnitt 56 % ihres Eigenanteils sparen. Die Ersparnis resultiert aus dem Wettbewerb der Zahnärzte vor Ort, die bei gleicher Leistung, ihre Honorare reduzieren und mit ihren Dentallaboren niedrigere Preise vereinbaren. So lassen sich schnell einige Hundert oder Tausend Euro sparen, ohne auf die gewohnte Qualitätsarbeit aus Deutschland verzichten zu müssen.
Und so geht´s:
Sie stellen den Kostenvoranschlag Ihres Haus-Zahnarztes auf dem Marktplatz ein und geben an, wie weit Sie fahren (25 km bis 200 km) wollen. Nach Ende der Auktion wählen Sie Ihren Wunschzahnarzt aus. Anschließend werden Sie vom neuen Zahnarzt untersucht und die Behandlung zum reduzierten Preis durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeit bewerten Sie als Patient die Leistung des Zahnarztes, damit sich zukünftige Patienten an diesen Erfahrungen orientieren können.
Das Einstellen eines Heil- und Kostenplanes kostet je nach Umfang zwischen
2,50 und 7,50 Euro . Durch unsere Partnerschaft mit der 2ten-Zahnarztmeinung können Sie diesen Service kostenlos nutzen.
Geben Sie bei der Eingabe Ihres Heil- und Kostenplans an der dafür vorgesehenen Stelle folgendes Gutscheinwort ein: bkkrwe
Zahnersatz zum Nulltarif!
Exklusiv für BKK RWE-Versicherte: Kostenlose Regelversorgung mit Zahnersatz. Die Voraussetzung: Einschreibung in das integrierte Versorgungsprogramm "Zahnersatz" beim teilnehmenden Vertragszahnarzt der BKK RWE und Nachweis der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung der letzten zehn Jahre im Bonusheft. Die Versorgung erfolgt als Kassenleistung mit fortschrittlichem Zahnersatz, der ausschließlich mit den in Deutschland üblichen Materialien und Qualitätsansprüchen an den Standorten Essen, Istanbul und Singapur hergestellt wird - wirtschaftlicher, aber ohne Verzicht auf maximale Sicherheit, lange Haltbarkeit, Verträglichkeit und natürliche Ästhetik. Auch Verblendungen im sichtbaren Bereich sind hierbei inbegriffen. Um die besondere Qualität des Zahnersatzes innerhalb dieser integrierten Versorgung hervorzuheben, erhalten Sie von unseren Vertragspartnern eine Garantie für die Dauer von fünf Jahren. Damit wird die übliche Garantiedauer von zwei Jahren um drei Jahre verlängert.
Professionelle Zahnreinigung - kostenlos für BKK RWE-Versicherte
Bei der professionellen Zahnreinigung handelt es sich um eine Prophylaxebehandlung, die Ihre Zahngesundheit
erhalten und Erkrankungen wie Karies und Parodontose vermeiden soll. Als Versicherte/r der BKK RWE können Sie diese Zusatzleistung einmal im Kalenderhalbjahr kostenlos in den beteiligten Zahnarztpraxen durchführen lassen und so bares Geld sparen. Die Kosten der professionellen Zahnreinigung werden direkt mit uns abgerechnet. Bitte melden Sie sich bei der von Ihnen ausgewählten Praxis an. Wichtig: Das Angebot besteht nur bei teilnehmenden Vertragszahnärzten. Welche Zahnärzte an diesem Programm beteiligt sind, erfahren sie unter www.zahnersatz-zuzahlungsfrei.de oder direkt in Ihrer Geschäftsstelle.
Für eine Reihe von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen beschlossen, z.B. 10 % auf Arznei-, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel, welche die Versicherten selbst tragen müssen. Die individuelle Belastungsgrenze beträgt bei allen Zuzahlungen 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten (außer Zahnersatz und Kieferorthopädie). Bei Familien werden für den Ehepartner (2010) 4.599,- € und für jedes familienversicherte Kind 6.024,- € als Abschlag von den Gesamteinnahmen abgezogen. Für einige Personengruppen gelten besondere Regelungen. Wer z.B. wegen schwerwiegender chronischer Krankheit in Dauerbehandlung ist, hat nur Zuzahlungen bis 1 % seiner jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten. Diese Belastungsgrenze gilt für den gesamten Familienhaushalt.
Voraussetzung für die verminderte Belastungsgrenze ist eine ärztliche Beratung über die Früherkennungsuntersuchungen auf Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs für Frauen, die nach dem 1.4.1987 und Männer, die nach dem 1.4.1962 geboren wurden. Diese Beratung – die in einem Präventionspass vermerkt werden muss – soll sicherstellen, dass die Versicherten umfassend über die Vor- und Nachteile dieser Untersuchungen aufgeklärt werden und sich auf einer fundierten Grundlage entscheiden können.