Gesundheitskarte
Die Qualifikation Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Aber gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Spezialisierung wird es immer wichtiger, dass Ihr Behandler über alle notwendigen Informationen verfügt. Deshalb sollen die technischen Voraussetzungen für einen sicheren und praktikablen Austausch von medizinischen Daten geschaffen werden. Künftig verbindet die sogenannte Telematikinfrastruktur Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser miteinander und ermöglicht den Austausch wichtiger medizinischer Informationen. Dabei müssen die ärztliche Schweigepflicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jederzeit gewahrt bleiben. Die eGK und ein elektronischer Arzt- bzw. Heilberufsausweis bilden den Zugangsschlüssel zu diesem System.
Was kann die eGK zurzeit?
In einem ersten Schritt löst die eGK die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Sie enthält die Versichertenstammdaten. Hierzu gehören Ihre persönlichen Daten, die bereits auf der Krankenversichertenkarte gespeichert sind, z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus. Diese Daten dienen Ihrem Arzt als Versicherungsnachweis und sind Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit der Krankenkasse. Zusätzlich wird auf der Rückseite der eGK als Sichtausweis die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aufgebracht sein. Für Versicherte ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist auf der eGK zusätzlich ein Lichtbild aufgebracht. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Welche weiteren Anwendungen sind vorgesehen?
Die Telematikinfrastruktur ist so konzipiert, dass je nach Bedarf neue Anwendungen aufgenommen werden können. Folgende Anwendungen werden derzeit vorbereitet:
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Versichertenstammdaten prüfen/aktualisieren
Der Versichertenstammdatendienst ermöglicht den Abgleich und die Aktualisierung der auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten. Dadurch wird es möglich, ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten bei Inanspruchnahme von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erkennen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Missbrauchsbekämpfung.
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Notfalldaten
Mit Ihrem Einverständnis kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Datensatz auf der eGK anlegen, der Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, z. B. Vorerkrankungen, gibt. Dies kann im Notfall lebensrettend sein.
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Datenaustausch zwischen Leistungserbringern
Die Leistungserbringer sollen auf sicherem Weg miteinander Informationen wie relevante Befunde und Laborergebnisse austauschen können. Die gängige Praxis, dass Patientendaten von Ärzten unverschlüsselt und damit für alle lesbar per Telefax oder E-Mail versendet werden, wird dadurch abgelöst.
Wichtig: Jede Anwendung wird zunächst auf Praxistauglichkeit und Sicherheit getestet, bevor sie flächendeckend eingeführt wird.
Was passiert mit meiner bisherigen Karte?
Die Krankenversichertenkarte bleibt für einen Übergangszeitraum gültig und wird in Praxen und Krankenhäusern auch weiterhin akzeptiert. Bitte behalten Sie Ihre Krankenversichertenkarte bis zum Ende dieses Zeitraums als Ersatzkarte. Nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer (siehe „gültigbis“- Datum rechts unten) reichen Sie uns die Karte bitte zur Entsorgung zurück.
Die neue Krankenversichertennummer
Mit der elektronischen Gesundheitskarte bekommt jeder Bürger in Deutschland eine neue Krankenversichertennummer (KVNR). Alle Versicherten behalten diese Nummer ihr Leben lang, auch beim Krankenkassenwechsel. Bislang hatte jede Krankenkasse ihr eigenes Nummernsystem. In Vorbereitung auf die Einführung der eGK wurde ein bundeseinheitliches Nummernsystem eingeführt. Basis für die neue Nummer ist die Rentenversicherungsnummer der Versicherten.