Gesundheitsförderung
Für eine Reihe von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen beschlossen, z.B. 10 % auf Arznei-, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel, welche die Versicherten selbst tragen müssen. Die individuelle Belastungsgrenze beträgt bei allen Zuzahlungen 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten (außer Zahnersatz und Kieferorthopädie). Bei Familien werden für den Ehepartner (2010) 4.599,- € und für jedes familienversicherte Kind 6.024,- € als Abschlag von den Gesamteinnahmen abgezogen. Für einige Personengruppen gelten besondere Regelungen. Wer z.B. wegen schwerwiegender chronischer Krankheit in Dauerbehandlung ist, hat nur Zuzahlungen bis 1 % seiner jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten. Diese Belastungsgrenze gilt für den gesamten Familienhaushalt.
Voraussetzung für die verminderte Belastungsgrenze ist eine ärztliche Beratung über die Früherkennungsuntersuchungen auf Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs für Frauen, die nach dem 1.4.1987 und Männer, die nach dem 1.4.1962 geboren wurden. Diese Beratung – die in einem Präventionspass vermerkt werden muss – soll sicherstellen, dass die Versicherten umfassend über die Vor- und Nachteile dieser Untersuchungen aufgeklärt werden und sich auf einer fundierten Grundlage entscheiden können.