Auslandsversicherung

Für alle BKK RWE-Versicherten: Kostenfreie weltweite Auslandsversicherung!

Sorgenfrei in den Urlaub

Endlich Urlaub – Sonne, Natur und erholsame Stunden. Doch manchmal läuft es ganz anders als geplant: Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung (zahn-)ärztliche Behandlung im Ausland benötigt, sieht sich neben der Aufregung und den Beschwerden nicht selten mit unerwarteten finanziellen Folgen konfrontiert. Daher bietet die BKK RWE ihren Versicherten einen besonderen kostenlosen Service an: Für alle BKK RWE-Versicherten mit deutschem Wohnsitz besteht automatisch, kostenfrei und ohne Antrag eine private weltweite Auslandsreise-Krankenversicherung über den Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a. G. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind alle familienversicherten Angehörigen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Absicherung über Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung a. G.

Wir haben einen Weg gefunden, mit dem diese Probleme der Vergangenheit angehören. Für alle Versicherten der BKK RWE besteht automatisch eine weltweite Auslandsreisekrankenversicherung über den privaten Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a. G. Im Unterschied zu herkömmlichen Rahmenverträgen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden keine zusätzlichen Beiträge von den Versicherten erhoben. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind zudem alle familienversicherten Angehörigen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Die Leistungen

Bei allen Urlaubsreisen erfolgt für die ersten sechs Wochen und bei allen Dienstreisen für die ersten zwei Wochen eine 100-prozentige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung für die folgenden Leistungen:

  • ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;
  • ärztlich verordnete Arzneimittel (ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel) und Verbandmittel;
  • ärztlich verordnete Heilmittel, und zwar Bäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen;
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung, und zwar Bandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehstützen sowie für die Leihgebühr für Hilfsmittel, die darüber hinaus ärztlich verordnet wurden;
  • Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen;
  • Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung;
  • notwendiger Transport zur stationären Heilbehandlung in das jeweils anerkannte nächstgelegene oder nächste aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus;
  • notwendiger Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich notwendige einfache Zahnfüllungen (nicht jedoch Inlays und ähnlich hochwertige Zahnfüllungen) und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz.

Aufwendungen für ein im Ausland neugeborenes Kind einer Versicherten sind bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von Mutter und Kind im Rahmen der Leistungspflicht mitversichert.

Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen erhalten darüber hinaus bei Krankheit im Ausland:

  • Leistungen, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist,
  • bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug zu 100%,
  • die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.