Arzneimittel ohne Zuzahlung

Kostenlose Arzneimittelberatung - wir helfen Ihnen weiter

Neben- und Wechselwirkungen, Verordnungsfähigkeit, Preise, Rabattverträge, Zuzahlungen, Selbstmedikation - Fragen zu Medikamenten treten häufig genau dann auf, wenn kein Arzt in der Nähe ist. Aus diesem Grund arbeitet die BKK RWE seit dem 01.03.2012 mit der Arbeitsgruppe Arzneimittelanwendungsforschung am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen zusammen. Der wissenschaftliche Leiter ist Professor Gerd Glaeske. Ziel der Kooperation ist unter anderem die Optimierung der Arzneimitteltherapie für die Versicherten. Alle Fragen rund um das Thema Arzneimittel beantwortet ein erfahrenes Apothekerteam, die Beratung erfolgt unabhängig, individuell und kostenlos.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr wissen: Das Beratungsteam aus Apothekerinnen und Apothekern beantwortet persönlich Ihre Fragen zu Arzneimitteltherapien und –verordnungen. Selbstverständlich dürfen Sie auch Fragen zu Ihrer Selbstmedikation, zu Vitaminpräparaten und Nahrungsergänzungsmitteln stellen. Auch über nicht-medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten werden Sie auf Wunsch informiert.
  • Mehr sparen: Informieren Sie sich über günstige Alternativpräparate (Generika) oder zuzahlungsfreie Arzneimittel.
  • Mehr Sicherheit: Vermeiden Sie unnötige Risiken – z. B. durch Informationen über mögliche Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Arzneimittel einnehmen müssen, damit sie optimal wirken können und welche Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden sollten.
  • Diskretion: Die Apothekerinnen und Apotheker unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber der BKK RWE.

So erreichen Sie die Arzneimittelberatung:

  • per Telefon: 0800 25 57 42 76 (gebührenfrei)
  • per E-Mail: info@bkk-arzneimittelberatung.de

Beratungszeiten: Montag–Donnerstag 8:30–17:00 Uhr und Freitag 8:00–14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.

Informationen rund um das Thema Arzneimittel finden Sie auch auf der Internetseite des Projektes: www.bkk-arzneimittelberatung.de. Im Portal „Versicherte“ sind exklusive Informationen für die Versicherten der Betriebskrankenkassen bereitgestellt. Benutzernamen und Passwort erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Anschrift:
BKK-Arzneimittelberatung
Universität Bremen - Zentrum für Sozialpolitik
Postfach 33 04 40
28334 Bremen

Projektleitung:
Professor Dr. Gerd Glaeske
Universität Bremen

Beratungsteam:
Daniela Boeschen, Apothekerin
Stanislava Dicheva, Apothekerin
Dörte Fuchs, Apothekerin
Insa Heyde, Apothekerin
Anna Hinrichs, Apothekerin
Heike Peters, Apothekerin
Dr. Roland Windt, Apotheker
 

Arzneimittel ohne Zuzahlung - Sparen per Mausklick

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Hier können sich Sie sich darüber informieren, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind und ob es zu dem ihnen verordneten Arzneimittel zuzahlungsfreie Arzneimittel mit wirkstoffidentischer Zusammensetzung gibt.

Seit dem 1. Juli 2006 ist die Anzahl der Arzneimittel ohne Zuzahlungen kontinuierlich gestiegen. Bewirkt wurde das Ganze durch das seit Mai geltende "Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz"(AVWG). Es sieht vor, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.

Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sehen Sie sofort, ob Ihr eingegebenes Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit können Sie dann mit Ihrem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist.

Hintergrund:
Wo bekommen Sie Informationen über die aktuellen Arzneimittelpreise?
Apotheker haben die amtlichen Preismeldungen elektronisch vorliegen. Wenn Sie also ein Rezept einlösen wollen, können Ihnen die Apotheker sicher sagen, ob das verordnete Arzneimittel zuzahlungsfrei ist oder ob es für Sie eine günstige Alternative unter den zuzahlungsfreien Produkten gibt.
Aber auch Ihr Arzt wurde von den pharmazeutischen Unternehmen direkt über zuzahlungsfreie Produkte informiert. Auch wenn Ihr Arzneimittel noch nicht auf der Liste steht: Zu jedem Originalpräparat gibt es mehrere Generika (Nachahmerprodukte). Es lohnt sich in jedem Fall, Ihren Arzt danach zu fragen. Generika enthalten denselben Wirkstoff wie das jeweilige Original-Präparat, ihr Preis ist jedoch deutlich günstiger. Das bedeutet auch weniger Ausgaben für Sie.

Festbeträge
sind Grenzen, bis zu denen die Krankenkassen Arzneimittel bezahlen können. Liegt der Preis eines Arzneimittels über dem Festbetrag, so muß der Patient diese Differenz bezahlen. Der Fachterminus dafür heißt Aufzahlung - im Unterschied zur gesetzlichen Zuzahlung, die mindestens fünf Euro und zehn Prozent des Preises oder maximal zehn Euro je Packung beträgt.

Hier bietet Ihnen Ihre BKK RWE eine Übersicht über zuzahlungsbefreite Arzneimittel.